Der klassische Aufbau des
Dramas geht zurück auf die antike Poetik von
Aristoteles. Die entscheidenden Phasen sind demnach die Exposition (Einführung), die Peripetie (unerwartete Wendung im Schicksal des Helden) und die Katastrophe, d.h. den Ausgang zum Schlimmen oder Guten. Im fünfaktigen Drama bildet der erste Akt die Einleitung (Exposition) mit Vorstellung der Hauptfiguren und der Ausgangssituation. Der Konflikt spitzt sich im zweiten Akt zu (erregendes Moment, steigende Handlung) und erreicht im dritten Akt seinen Höhepunkt. Im vierten Akt tritt eine Wendung im Geschehen ein oder der Ausgang wird verzögert (retardierendes Moment). Verschiedene Lösungsmöglichkeiten scheinen hier noch denkbar. Den Schluss im fünften Akt bildet entweder ein glücklicher Ausgang oder das Desaster. Dreiaktige Schauspiele sind ähnlich gebaut. Daneben gibt es auch Ein-, Zwei- oder Vierakter. Vorgänge, die nicht auf der Bühne dargestellt werden können, z.B. Kriegsgeschehen, werden dem Zuschauer durch die sog. Teichoskopie (griech. = Mauerschau) zur Kenntnis gebracht. Das bedeutet, dass die auf der Bühne agierenden Figuren die außerhalb der Bühne stattfindende Handlung schildern. Eine andere Informationsmöglichkeit ist der Botenbericht, wobei der auftretende Bote entweder eine rein berichtende oder auch eine kommentierende Funktion haben kann. Im antiken Drama wurde ein Chor als Sprachrohr des Dichters eingesetzt, der sich zum Geschehen äußert. Der dramatischen Handlung liegt grundsätzlich ein Gegensatz zwischen unterschiedlichen Haltungen zu Grunde, der die Spannung erzeugt und die dramatische Entwicklung auslöst. Dieser Konflikt kann entweder ein innerseelischer Widerstreit, z.B. zwischen Neigung und Pflicht, oder der Kampf eines Helden gegen äußere Gegenspieler, sein Ringen mit dem Schicksal oder gegen Intrigen sein.
Die innere Geschlossenheit der Dramenhandlung hängt davon ab, inwieweit die Umsetzung der klassischen drei Einheiten beachtet wird. Aristoteles forderte die Einheit der Handlung, also die Durchführung eines Grundmotivs ohne ablenkende Episoden und Nebenhandlungen. Die Einheit des Ortes – damit ist gemeint, dass die dargestellte Handlung an einem gleich bleibenden Schauplatz abläuft –, war später aus technischen Gründen vorwiegend für die vorhanglosen Bühnen von Vorteil. Dem inneren Zusammenhang dient auch die Einheit der Zeit. Damit verbindet sich ursprünglich die Vorstellung, dass eine in sich geschlossene Handlung in einem eng begrenzten zeitlichen Rahmen abläuft. Im Idealfall durfte ein Zeitraum von 24 Stunden nicht überschritten werden.
In der Dramengeschichte verlangten erstmals die klassizistischen Dramatiker
Racine und
Corneille in Frankreich, dass alle Einheiten streng eingehalten werden müssten.
Gottsched übernahm diese Auffassung für seine Dramentheorie der
Aufklärung. Aus diesem Formenzwang ergaben sich oft Situationen, die wenig wahrscheinlich, steif und konstruiert wirkten. Es war
Lessing, der ein sklavisches Festhalten am Regelzwang ablehnte, jedoch zur Einheit der Handlung als Voraussetzung für das moderne Drama zurückkehrte. Dagegen wandten sich die Dramatiker des
Sturm und Drang – gemäß ihrem Vorbild
Shakespeare – bewusst gegen jegliche Regelhaftigkeit. Freilich bestand damit für ihre Bühnenwerke auch die Gefahr, den inneren Zusammenhang zu verlieren. Im 19. Jh. kehrte man der größeren Wahrscheinlichkeit wegen wieder zur Beachtung der drei Einheiten zurück, nun allerdings in zwangloserer Form. Das Drama der Gegenwart bedient sich entsprechend seines Formwillens und seiner inhaltlichen Intention aller möglichen Variationen.
Eine weitere Regel, die bereits im antiken Drama gepflegt und bis zum Aufkommen des bürgerlichen Trauerspiels weitgehend eingehalten wurde, ist die Ständeklausel. Sie schreibt vor, dass das
Trauerspiel dem Schicksal von Angehörigen höheren Standes, insbesondere historischen Heldenfiguren, vorbehalten ist, während die Schwächen bürgerlicher Personen nur in der
Komödie vorgeführt werden dürfen.
Siehe auchBürgerliches TrauerspielKomödieTragödieEpisches Theater