(v. althochdt. liod „Gesungenes")
eine
lyrische Gattung, die für den Gesang bestimmt ist und meist aus mehreren gleich gebauten und gereimten
Strophen besteht.
Die Definition wird durch die große Bandbreite des Begriffs erschwert. Zum Lied zählt man den frühgermanischen Heldengesang ebenso wie die mittelhochdeutschen
Epen („Nibelungenlied“, „Kudrun“) bis hin zum trivialsten Schlager der Gegenwart.
Die ersten überlieferten deutschen Lieder (9./10. Jh.) waren religiösen Inhalts; seit dem 12. Jh. gab es das Liebeslied, das v.a. im höfischen
Minnesang gepflegt wurde und entsprechend der sich wandelnden sozialen Struktur in das ständisch-bürgerliche Gemeinschaftslied (Trink-, Scherz-, Schwank-, Handwerkerlied) mündete. Neben in ihrer Struktur meist einfachen bürgerlichen Liedern findet man den Meistersang, der sich formal und inhaltlich an den Minnesang und die
Spruchdichtung des höfischen
Mittelalters anlehnte.
In
Renaissance,
Barock und Rokoko trat das volkstümliche Element zu Gunsten literarisch differenzierter Formalistik zurück; ähnlich vernachlässigt wurde die musikalische Notation. Erst mit
Johann Gottfried Herders „Volksliedern“ (1778, 1807) rückte das Lied im Volkston ins Zentrum des wissenschaftlichen und künstlerischen Interesses. Nun kam eine rege Sammel- und Herausgebertätigkeit in Gang. Die nachhaltigste Wirkung übte „Des Knaben Wunderhorn“ (
Romantik) aus.
Durch die Vertonung bedeutender Komponisten wie Franz Schubert erreichte das Kunstlied eine Vollendung, die es seitdem zu einer der führenden musikalischen Gattungen werden ließ.