(von griech. élegos „Klagelied")
eine
lyrische Gattung, bei der ein thematisch beliebiges
Gedicht in elegische
Distichen gegossen wird, um eine resignierend-wehmütige Stimmung auszudrücken. In der griechischen Antike wurden Elegien zu vielfältigen Themen verfasst. In der römischen Dichtung findet sich eine zunehmende inhaltliche Einengung zunächst auf die Thematik der Liebessehnsucht; bei Tibull, Properz und Ovid wird sie zum reinen Klagelied.
Durch
Martin Opitz fand die elegische Dichtung Eingang in die deutsche Literatur. Allerdings rückte er den Inhalt der Elegie in den Mittelpunkt und schrieb vielfach nostalgische Klagelieder. Erst im Zeitalter der
Empfindsamkeit schuf
Friedrich Gottlieb Klopstock mit dem Rückgriff auf antike Vorbilder die Grundlagen für eine weite Verbreitung des elegischen Distichons in Deutschland. Darauf bauten in der
Klassik Goethe und
Schiller auf, die mit dem Elegischen in der Dichtung vor allem die Trauer über den Widerspruch zwischen Ideal und Leben betonen wollten. Den Anfang bildeten Goethes „Römische Elegien“ (1795). Um die darin enthaltenen Tabu-Verletzungen zu verschleiern, entschied sich Goethe ganz bewusst gegen den ursprünglichen Titel „Erotica Romana“: „Lass dich, Geliebte, nicht reun, dass du mir so schnell dich ergeben!/Glaub es, ich denke nicht frech, denke nicht niedrig von dir“ (Elegie III). In der „Marienbader Elegie“ (1823) verarbeitete der alte Goethe seine unglückliche Liebe zu der 17-jährigen Ulrike von Levetzow. Den Höhepunkt dieser lyrischen Gattung in Deutschland bilden die Elegien philosophischen Inhalts von
Hölderlin, in denen mit der Klage über die Götterferne in der Gegenwart die Hoffnung auf ein goldenes, zukünftiges Zeitalter verbunden wird (u.a. „Der Wanderer“, „Brot und Wein“).
Die elegische Dichtkunst wurde im 20. Jh. Durch verschiedene Dichter weitergeführt. Zu ihnen gehören sowohl
Rilke („Duineser Elegien“) als auch
Brecht mit seinen „Buckower Elegien“, die nach dem Volksaufstand in der DDR entstanden.