Den Begriff Volksbuch prägte der
Romantiker Joseph Görres als Sammelbegriff und zählte zu ihm volkstümliche Literatur sowie religiöse Erbauungsliteratur und Prophezeiungen. Heute versteht man unter Volksbüchern fiktionale Texte vom 15. bis in das 17. Jh., die sich zuerst noch an ein höfisches, dann aber immer mehr an ein breites bürgerliches und auch ländliches Publikum als Adressat richteten. Sie entsprachen im
Spätmittelalter und der
frühen Neuzeit, der Bedeutung nach, unserer heutigen Belletristik oder Trivialliteratur. Die technische Voraussetzung zu einer bescheidenen Massenproduktion und der raschen Verbreitung bildete der im 15. Jh. erfundene Buchdruck.
Stoffe lieferten ältere Erzählwerke, die bearbeitet, umgestaltet oder auch zusammengefasst wurden. In Aufbau und Sprache stehen sie zum Teil in Kontrast zur Hochliteratur. Bekannte Beispiele für Volksbücher sind „Fortunatus“ (1508), „Till Eulenspiegel“ (1510), „Die schöne Magelone“ (1535), „Historia von Dr. Johann Fausten“ (1587), „Das Lalebuch“ (1597), „Die vier Heymonskinder“ (1604), „Der gehörnte Siegfried“ (1726).
Im 18. und 19. Jh. wurden Volksbücher zunehmend als literarische Vorlagen benutzt.
Ludwig Tiecks „Haimonskinder“, „Genoveva“ und
Goethes „Faust“, der Höhepunkt deutscher Literatur, basieren auf Volksbüchern. Neuausgaben und zahlreiche Bearbeitungen hielten Volksbücher wie „Die Schildbürger“ und „Till Eulenspiegel“ bis heute populär.